KONTAKT
Bert Boll
Am Weißen 4
70329 Stuttgart
Tel.: +49-(0)711-23 60 694
Handy:+49-(0)172-20 76 184
info@pumpingspecial.de
AGBs von : PUMPING SPECIAL (im folgenden Gruppe genannt)
 
1.)
Die Gruppe wird vom Veranstalter für die zu benennende Veranstaltung schriftlich oder mündlich engagiert.
Ort der Veranstaltung ist genau anzugeben.
Aufbau: nach Vereinbarung
Spielzeit: nach Vereinbarung

2.)
Gage: nach Vereinbarung, + 7 % MwSt.
Zahlungsbedingungen: in bar am Veranstaltungsabend, oder vorab per Überweisung
Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter, ebenso die Begleichung der GEMA-Gebühren.
Eine GEMA-Liste wird von der Gruppe zur Verfügung gestellt.

3.)
Die Gruppe ist in Ausgestaltung/Programm und Darbietung des Auftritts frei. Sie unterliegt keinen künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritten. Die Zahlung der unter 2) vereinbarten Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung, der Veranstalter hat sich vorher über den Musikstil der Gruppe informiert. Der Veranstalter kann sich auch nicht auf mangelhafte technische Ausrüstung der Gruppe berufen.

4.)
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung infolge von Krankheit eines Gruppenmitgliedes ist die Gruppe berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder mit Gastmusikern zu spielen. Bei Kündigung entfallen alle Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Veranstalter kann gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangen. Gleiches gilt für den Eintritt höherer Gewalt. Der Veranstalter hat sich davon überzeugt, dass sich der Veranstaltung keine polizeilichen, behördlichen oder sonstige Bestimmungen entgegenstellen. Er haftet für die persönliche Sicherheit der Gruppe und ihrer Begleiter sowie für die Unversehrtheit des Equipments.
   
5.)
Für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der unter 2) vereinbarten Gage fällig. Sollten Ereignisse infolge von höherer Gewalt die Veranstaltung verhindern, so kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.
 
6.)
Der Veranstalter sorgt für freie und angemessene Verpflegung der Gruppe mit Essen und Getränken sowie alkoholfreiem Bier. Weiterhin wird vom Veranstalter für ausreichend PKW-Parkmöglichkeit für die Bandmitglieder gesorgt.

7.)
Der Veranstalter hat im Falle der Stornierung des Vertrages folgende Stornokosten in % der vertraglich vereinbarten Gage an die Gruppe zu bezahlen:
Bis 61 Tage vor Termin 30% , 60 – 31 Tage vorher 50% , 30 –16 Tage vorher 65%, 15 – 8 Tage vorher 75% ,
7 – 1 Tage vorher 85% , am Veranstaltungstag 100%.

8.)
Sonstige Vereinbarungen: Die An- und Abfahrts- sowie Auf- und Abbaukosten sind im Gesamtpreis enthalten.
Der Veranstalter stellt eine Bühne, die Band stellt ihre P.A. sowie Beleuchtung.
            
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