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| AGBs
von : PUMPING SPECIAL (im folgenden Gruppe genannt) |
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1.)
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Die
Gruppe wird vom Veranstalter für die zu benennende Veranstaltung
schriftlich oder mündlich engagiert.
Ort der Veranstaltung ist genau anzugeben.
Aufbau: nach Vereinbarung
Spielzeit:
nach Vereinbarung |
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2.)
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Gage:
nach Vereinbarung, + 7 % MwSt.
Zahlungsbedingungen: in bar am Veranstaltungsabend, oder vorab
per Überweisung
Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter, ebenso
die Begleichung der GEMA-Gebühren.
Eine GEMA-Liste wird von der Gruppe zur Verfügung gestellt. |
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3.)
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Die
Gruppe ist in Ausgestaltung/Programm und Darbietung des Auftritts
frei. Sie unterliegt keinen künstlerischen Weisungen
des Veranstalters oder Dritten. Die Zahlung der unter 2) vereinbarten
Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung,
der Veranstalter hat sich vorher über den Musikstil der
Gruppe informiert. Der Veranstalter kann sich auch nicht auf
mangelhafte technische Ausrüstung der Gruppe berufen. |
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4.)
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Bei
Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung infolge
von Krankheit eines Gruppenmitgliedes ist die Gruppe berechtigt,
diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
mit Gastmusikern zu spielen. Bei Kündigung entfallen
alle Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Veranstalter
kann gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangen.
Gleiches gilt für den Eintritt höherer Gewalt. Der
Veranstalter hat sich davon überzeugt, dass sich der
Veranstaltung keine polizeilichen, behördlichen oder
sonstige Bestimmungen entgegenstellen. Er haftet für
die persönliche Sicherheit der Gruppe und ihrer Begleiter
sowie für die Unversehrtheit des Equipments. |
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5.)
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Für
den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig
eine Konventionalstrafe in Höhe der unter 2) vereinbarten
Gage fällig. Sollten Ereignisse infolge von höherer
Gewalt die Veranstaltung verhindern, so kommen die gesetzlichen
Bestimmungen zur Anwendung. |
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6.)
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Der
Veranstalter sorgt für freie und angemessene Verpflegung
der Gruppe mit Essen und Getränken sowie alkoholfreiem
Bier. Weiterhin wird vom Veranstalter für ausreichend
PKW-Parkmöglichkeit für die Bandmitglieder gesorgt. |
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7.)
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Der
Veranstalter hat im Falle der Stornierung des Vertrages folgende
Stornokosten in % der vertraglich vereinbarten Gage an die
Gruppe zu bezahlen:
Bis 61 Tage vor Termin 30% , 60 – 31 Tage vorher 50%
, 30 –16 Tage vorher 65%, 15 – 8 Tage vorher 75%
,
7 – 1 Tage vorher 85% , am Veranstaltungstag 100%. |
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8.)
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Sonstige
Vereinbarungen: Die An- und Abfahrts- sowie Auf- und Abbaukosten
sind im Gesamtpreis enthalten.
Der Veranstalter stellt eine Bühne, die Band stellt ihre
P.A. sowie Beleuchtung.
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